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Pflegerische Betreuung – Profis am Werk

Pflegebedürftige Menschen bedürfen einer umfassenden und strukturierten Versorgung, die darauf abzielt, vorhandene Fähigkeiten zu erhalten und zu fördern. Immobile und nicht mehr handlungsfähige Menschen mit körperlichen und geistigen Defiziten müssen sich darauf verlassen können, dass sie sich in guten Händen befinden, die mit hoher Kompetenz dafür Sorge tragen, dass auch in solchen Situationen in ihrem Sinne gehandelt wird. Diese Pflege muss nicht nur professionell, sondern auch würdevoll und mit Respekt vor dem bedürftigen Menschen erfolgen. Soziale und fachliche Kompetenz der Mitarbeiter, deren Qualifikation, die fachliche Leitung des Pflegedienstes, Einhaltung von Stellenschlüsseln und anderer gesetzlicher Vorgaben sind die wesentlichen Kriterien, mit denen wir die Belange der uns anvertrauten Menschen sicher erfüllen.

Um diesem Anspruch gerecht zu werden, stehen den Bewohnern über 50 Pflegekräfte in drei Pflege- und einem Nachtwachenteam zu Verfügung. Ein hoher Anteil von Fachkräften ist Garant dafür, dass alle gängigen Maßnahmen der Behandlungspflege (enterale Ernährung, Stoma- und Tracheostomaversorgung, Wundbehandlung, Injektionen, Infusionen, Katheterismus u. a.) problemlos erbracht werden können.

Vollstationäre Pflege – Wenn es Zuhause nicht mehr geht

Wenn eine pflegerische Versorgung zu Hause nicht mehr zu ermöglichen ist, kann die vollstationäre Pflege (auch Dauerpflege genannt) in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass der pflege- oder betreuungsbedürftige Mensch aus dem häuslichen Bereich in das Alten- und Pflegeheim umzieht. Da dies in der Regel einen erheblichen Einschnitt in das bisher geführte Leben darstellt, ist eine vorherige umfassende Beratung für uns obligatorisch. Wir bieten sowohl Einbett- als auch Zweibettzimmer an. Welche Wohnform im Einzelfall die sinnvollere ist, hängt von der bisherigen Lebenssituation ab und wird auch im Beratungsgespräch thematisiert. 

Die Kosten einer Heimunterbringung werden in den Medien gerne als „horrende und nicht aufbringbar“ bezeichnet. Was oft verschwiegen wird, ist die Tatsache, dass die Pflegekassen einen nicht unerheblichen Teil dieser Kosten übernehmen bis zu 2.005 €). Im Übrigen sind die Eigenanteile in den Pflegegraden 2 bis 5 seit dem 1. Januar 2017 identisch. Das bisherige Prinzip, dass mit einem höheren pflegerischen Aufwand auch das Heimentgelt steigt, wurde vom Gesetzgeber aufgehoben.

Sollte eine Eigenfinanzierung trotz allem nicht möglich sein, tritt unter bestimmten Bedingungen der zuständige Sozialhilfeträger ein. Die Heimleitung sowie die Verwaltungsangestellte unseres Hauses beraten und helfen im Bedarfsfall bei der Antragsstellung in diesen Fragen.

Kurzzeitpflege – Mach' mal Urlaub

Auch pflegende Angehörige wollen einmal ausspannen oder einen wohlverdienten Urlaub in Anspruch nehmen. Das ist der klassische Fall, bei dem die Kurzzeitpflege eintritt. Diese Art der teilstationären Pflege kann bis zu 8 Wochen in Anspruch genommen werden. Die Pflegekasse berät über die individuellen Möglichkeiten. Diese Art der teilstationären Pflege wird bei vorhandener Pflegeeinstufung bis zu 28 Tage von der Pflegekasse mit einem Gesamtvolumen von 1.612 € mitfinanziert.

In unserem Haus können 4 Kurzzeitpflegeplätze, die flexibel auf allen drei Wohnetagen zur Verfügung stehen, ähnlich wie in einem Hotel, gebucht werden.

Da auch bei der Kurzzeitpflege die bisherigen Lebensgewohnheiten, die vorhandenen Fähigkeiten und der pflegerische Hilfebedarf des Gastes eine wichtige Rolle für einen angenehmen Aufenthalt spielen, ist ein vorbereitendes Beratungsgespräch selbstverständlich.

Kontakt

Adresse

Alten- und Pflegeheim Marienstift Mendig

Schulstraße 2a
56743 Mendig
Telefon02652 9346-0
Telefax02652 9346-401

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